Juristisches Lexikon

Fachaufsicht

... wird u.a. dann ausgeübt, wenn eine Angelegenheit von einer Verwaltungseinrichtung eines Verwaltungsträgers der mittelbaren Staatsverwaltung (Selbstverwaltungskörperschaft) im Auftrag bzw. auf Weisung des Staates durchgeführt wird. Die Fachaufsicht wird grundsätzlich von der entsprechenden Fachbehörde der nächsthöheren Ebene ausgeübt. Die Fachaufsichtsbehörden können sowohl bei rechtswidrigem als auch bei unzweckmäßigem Handeln einschreiten.
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