Juristisches Lexikon

Fachanwalt

... ist ein Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Dem Fachanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht und das Sozialrecht. Vgl. 43 c Bundesrechtsanwaltsordnung.
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