Juristisches Lexikon

Exekutive

... ist nach der klassischen Gewaltenteilungslehre neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Staatsgewalten. Die Exekutive wird auch als vollziehende Gewalt bezeichnet. Unterteilt werden kann die Exekutive in die Regierung und die öffentliche Verwaltung.
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