Juristisches Lexikon

Europarat

... ist ein Zusammenschluss von 18 europäischen Staaten, der eine engere Vereinigung zwischen den Mitgliedstaaten herstellen will mit dem Ziel, die gemeinsame europäische Idee zu fördern und dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenschluss der Mitglieder zu dienen. Er wurde am 5.5.1949 errichtet und hat seinen Sitz in Straßburg. Der Europarat bildet eine wichtige Klammer zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den übrigen westeuropäischen Ländern.
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