Juristisches Lexikon

Europäisches Gemeinschaftsrecht

... ist das innerhalb der Europäischen Union geltende "primäre" und "sekundäre" Recht. Das primäre Gemeinschaftsrecht ist in den Europäischen Verträgen normiert, das sekundäre Recht bilden die verbindlichen Regelungen (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen) der Gemeinschaftsorgane. Das Europäische Gemeinschaftsrecht und das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten bilden selbständige, voneinander verschiedene Rechtsordnungen. Im innerstaatlichen Raum entfaltet aber das europäische Gemeinschaftsrecht unmittelbare Wirkung und verdrängt entgegenstehenden nationales Recht.
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