Erziehungsurlaub
Anspruch auf Erziehungsurlaub haben Arbeitnehmer, wenn sie mit einem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, einem Stiefkind, einem Kind, das sie mit dem Ziel der Annahme als Kind in ihre Obhut aufgenommen haben, oder als Nichtsorgeberechtigter mit ihrem nich tehelichen Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind mit Zustimmung des Sorgeberechtigten selbst betreuen und erziehen. Vgl. im einzelnen §§ 15 ff. Bundeserziehungsgeldgesetz.