Juristisches Lexikon
Zur Kanzleihomepage
Impressum
Datenschutz
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
Z
Erstattung
... ist im haushaltsrechtlichen Sinn der Ersatz von Aufwendungen, die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Kassentechnisch ist eine Erstattung die Rückzahlung eines Geldbetrags an den Einzahler.
<< Ersitzung
Erstattungsanspruch >>