Erstattungsanspruch
... ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine Vermögensverschiebung, die ohne rechtfertigenden Grund erfolgt, rückgängig zu machen. Erstattungsansprüche finden sich in einer Reihe von Spezialgesetzen (vgl. z. B. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 87 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz, §§ 103 ff. Bundessozialhilfegesetz). Für Öffentlich-Rechtliche Erstattungsansprüche ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.