Juristisches Lexikon

Erstattungsanspruch

... ist ein Anspruch, der darauf gerichtet ist, eine Vermögensverschiebung, die ohne rechtfertigenden Grund erfolgt, rückgängig zu machen. Erstattungsansprüche finden sich in einer Reihe von Spezialgesetzen (vgl. z. B. § 48 Abs. 2 S. 5 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 87 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz, §§ 103 ff. Bundessozialhilfegesetz). Für Öffentlich-Rechtliche Erstattungsansprüche ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
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