Juristisches Lexikon

Ermächtigungsgesetz

... ist das vom Reichstag mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.3.1933. Das Gesetz beinhaltet, dass Gesetze außer vom Reichstag auch von der Regierung beschlossen werden können und von der Verfassung abweichen dürfen. Damit wurde das von der Weimarer Reichsverfassung vorgegebene Gesetzgebungsverfahren außer Kraft gesetzt.
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