Juristisches Lexikon

Ermächtigung

... ist im Privatrecht die Befugnis, im eigenen Namen ein fremdes Recht auszuüben. Erscheinungsformen der Ermächtigung sind die Vollmacht und die Abtretung. Im Verfassungsrecht versteht man unter einer Ermächtigung die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen. Nach Art. 80 des Grundgesetzes können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen.
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