Juristisches Lexikon

Erledigungsaufgabe

... ist eine Aufgabenart, die in Baden-Württemberg dem Gemeindeverwaltungsverband und der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft obliegen. Bei den Erledigungsaufgaben bleiben die einzelnen Mitgliedsgemeinden Aufgabenträger. Aber dem Gemeindeverwaltungsverband oder der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist die tatsächliche Durchführung der jeweiligen Aufgabe übertragen. Für die Erfüllung der Aufgaben selbst bleiben also die Mitgliedsgemeinden zuständig. Die Erledigungsaufgaben werden im Namen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane durchgeführt.
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