Juristisches Lexikon

Erklärungswille

... ist ein Element der Willens bei der Willenserklärung. Darunter versteht man das Bewusstsein, mit einer Handlung eine rechtliche bedeutsame Erklärung abzugeben. Dieses Bewusstsein ist dann gegeben, wenn der Erklärende sicher weiss, dass sein Verhalten von dem anderen entsprechend aufgefasst wird.
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