Juristisches Lexikon

Erlass

... ist eine Verwaltungsvorschrift, die von einem Ministerium an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergeht und deren Organisation und Handeln näher bestimmt. Die nachgeordneten Behörden sind, soweit die Erlasse nicht im Widerspruch zu den Gesetzen stehen, an deren Regelungen gebunden. Grundsätzlich hat ein Erlass keine unmittelbaren Wirkungen nach aussen.
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