Juristisches Lexikon

Erbenhaftung

... ist die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden, die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Wegen der Beschränkung der Erbenhaftung vgl. §§ 1975 ff. BGB.
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