Juristisches Lexikon

Empfangsbedürftige Willenserklärung

... ist eine Willenserklärung, die an eine andere Person gerichtet ist (z. B. Kündigung, Rücktritt, Anfechtungserklärung). Sie soll eine Rechtslage verändern. Zu ihrer Wirksamkeit ist der Zugang beim Erklärungsgegner erforderlich.
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