Juristisches Lexikon

Einzelplan

... ist beim Bund und den Ländern ein Bestandteil des Haushaltplans. Der Einzelplan enthält die veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen und Planstellen eines Ressorts, der obersten Bundesbehörden und der Verfassungsorgane. Bei den Gemeinden enthalten die Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der einzelnen Aufgabenbereiche.
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