Juristisches Lexikon

Einzelveranschlagung

... ist ein Haushaltsgrundsatz, nach dem Bund, Länder und Gemeinden gehalten sind, die Einnahmen eines Haushalts nach ihrem Entstehungsgrund und die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nach Einzelzwecken getrennt auszuweisen.
<<   EinzelplanEinzelvollmacht   >>