Juristisches Lexikon

Einspruchsgesetz

... ist ein Gesetz, für das eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist. Ein Einspruch des Bundesrates ist aufgrund von Einwänden möglich, die er gegen den Gesetzesbeschluss des Bundestages hat. Der Bundesrat kann mit dem Einspruch ein Gesetzesvorhaben nur verzögern, nicht verhindern.
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