Juristisches Lexikon

Einspruch

... ist ein Rechtsbefehl, der im Rahmen verschieden gerichtlicher verfahren oder Verwaltungsakte eingelegt werden kann. Im Zivilprozess ist der Einspruch vorgesehen gegen das Versäumnisurteil und gegen den auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassenen Vollstreckungsbescheid. Den Rechtsbehelf des Einspruchs kennt ferner das Steuerverfahren, das Ordnungswidrigkeitenverfahren und das Strafprozessrecht beim Erlass eines Strafbefehls.
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