Juristisches Lexikon

Eingriffsverwaltung

... ist der Teil der hoheitlichen Verwaltung, bei der die Behörde durch Gebote und Verbote in die Freiheit und das Eigentum des Bürgers eingreift (z.B. Polizeiverwaltung). Solche Eingriffe dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage ergehen.
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