Juristisches Lexikon

Einheit

... der Verwaltung bedeutet die Konzentration möglichst vieler Aufgaben innerhalb einer Verwaltungsstufe bei einer Behörde. Sie dient dazu, unnötige Reibungsverluste, Zeit- und Geldaufwand durch das Zusammenwirken räumlich oder organisatorisch getrennter Behörden zu vermeiden.
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