Juristisches Lexikon

Eingetragener Verein

... erhält die Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Mit der Eintragung erhält der Verein den Zusatz "e.V.". Die Satzung soll gemäß §§57, 58 BGB den Sitz und den Namen des Vereins, den Zweck des Vereins, die Bestimmung über den Mitgliedseintritt - und austritt, die Beitragspflicht, die Bildung des Vorstandes und die Bestimmung, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll, enthalten.
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