Juristisches Lexikon

Eheliches Kind

Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wurde, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. In diesem Zusammenhang wird vermutet, dass der Mann innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt hat. Vgl. §§ 1591 ff. BGB.
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