Juristisches Lexikon

Doppelhaushalt

... ist ein mehrjähriger Haushalt. Nach Art. 110 Abs. 2 GG wird der Haushaltsplan für ein oder mehrere Jahre, nach Jahren getrennt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Nach der Bundeshaushaltsordnung und den Landeshaushaltsordnungen ist die mehrjährige Haushaltsplanung auf zwei Jahre begrenzt. Entsprechendes gilt für die kommunalen Haushalte.
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