Juristisches Lexikon

Disziplinarverfahren

... ist das Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen geprüft und ggf. sanktioniert wird. Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, veranlasst der Dienstvorgesetzte die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Vorermittlungen. Für die Eröffnung des Verfahrens gilt das Legalitätsprinzip. Nach Abschluss der Ermittlungen gilt das Opportunitätsprinzip: der Dienstvorgesetzte hat nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden, ob ein Disziplinarverfahren einzustellen, eine Disziplinarverfügung zu erlassen oder ein förmliches Disziplinarverfahren einzuleiten ist.
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