Dorfgebiet
... ist eines der Baugebiete, die in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können (§ 1 Abs. 3 Baunutzungsverordnung). Dorfgebiete Dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben. Vgl. § 5 der Verordnung.