Juristisches Lexikon

Diskontpolitik

... Sie zählt zu den geldpolitischen Instrumenten der Deutschen Bundesbank. Sie dient der Refinanzierung der Kreditinstitute. Die Bundesbank gewährt diesen im Wege des Ankaufs von Wechseln Kredite; mit demselben Ziel reicht sie auch Lombardkredite über die Beleihung bestimmter Wertpapiere aus. Die Diskontpolitik soll auf diese Weise die Kreditnachfrage der Wirtschaft bei den Banken und damit das Geldvolumen über die Kreditinstitute beeinflussen.
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