Diskriminierungsverbot
... umschreibt das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelte Verbot der Benachteiligung von Unternehmen im Wettbewerb. Danach dürfen u. a. marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen ein anderes Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, weder unmittelbar noch mittelbar unbillig behindern oder gegenüber gleichartigen Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln.