Juristisches Lexikon

Diskontinuitätsgrundsatz

... ist ein Prinzip, das die Behandlung von Gesetzentwürfen im Parlament betrifft. Mit dem Ablauf der Wahlperiode findet das Parlament rechtlich sein Ende. Alle von ihm nicht erledigten Gesetzesvorlagen, Anträge und Anfragen werden automatisch gegenstandslos und müssen, wenn sich der nächste Bundestag mit ihnen befassen soll, in diesen erneut eingebracht werden.
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