Juristisches Lexikon

Diskontgeschäft

... ist der Ankauf von Wechseln und Schecks. Beim Erwerb zieht die Bank von der Wechsel- und Schecksumme einen bestimmten Betrag als Zwischenzins für die Laufzeit vom Erwerbstag bis zum Fälligkeitstag ab (sog. Diskont).
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