Juristisches Lexikon

Direktionsrecht

... gestattet den Arbeitgeber die Tätigkeiten seiner Arbeitnehmer, im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen, näher zu definieren. Beschränkt wird das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch das Gesetz, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und den Arbeitsvertrag.
<<   Direkte SteuernDiskontgeschäft   >>