Juristisches Lexikon

Dienstunfall

... ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören u.a. auch Dienstreisen und Dienstgänge. Vgl. § 31 Beamtenversorgungsgesetz.
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