Juristisches Lexikon

Dienstvereinbarung

... ist nach h. M. ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den einzelnen Dienststellen bzw. dem Dienststellenleiter und der Personalvertretung über bestimmte, nach § 75 BPersVG zulässige Angelegenheiten (z. B. Beginn und Ende der Arbeitszeit, Gestaltung der Arbeitsplätze, Pausenregelung).
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