Juristisches Lexikon

Deutscher Städtetag

... ist ein freiwilliger Zusammenschluss deutscher Städte in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Seine Aufgaben- und Tätigkeitsfelder sind der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsstädten und die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren. Organe sind die Hauptversammlung, der Hauptausschuss und das Präsidium.
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