Juristisches Lexikon

Deutscher Städte- und Gemeindebund

... ist der freiwillige Zusammenschluss von Gemeinden. Zu seinen Aufgaben gehört die Vertretung der Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, insbesondere auch im Gesetzgebungsprozess, der Erfahrungsaustausch, die Beratung der Mitglieder in allen kommunalpolitischen Angelegenheiten und die Information der Mitglieder. Organe sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und der Hauptgeschäftsführer.
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