Juristisches Lexikon

Devolutiveffekt

... ist die Wirkung eines Rechtsbehelfs, durch welche die Zuständigkeit zur weiteren Behandlung eines Rechtsstreits bei einer höheren Instanz begründet wird. Im gerichtlichen Verfahren kommt diese Wirkung der Beschwerde, Berufung und Revision zu (vgl. § 73 Abs. 1 VwGO).
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