Juristisches Lexikon

Deutscher Landkreistag

... ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen Landkreisen in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen Belange der Landkreise zu fördern und zu wahren. Organe sind die Landkreisversammlung, der Hauptausschuss und das Präsidium.
<<   Deutscher GewerkschaftsbundDeutscher Städte- und Gemeindebund   >>