Juristisches Lexikon

Delkredere

... ist eine besondere Form der Garantie der Zahlungsfähigkeit. Das Delkredere kommt bei Handelsvertretern und Kommissionären in Betracht. Sie stehen dem Unternehmer bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Dritte die Verbindlichkeit aus dem abgeschlossenen bzw. vermittelten Geschäft erfüllt. Vgl. §§ 86b, 394 HGB.
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