Juristisches Lexikon

Demokratie

... ("Volksherrschaft") ist eine Staatsform, bei der die Staatsgewalt der Gesamtheit des Volkes zusteht. Bei der unmittelbaren Demokratie trifft das Volk selbst die politischen Entscheidungen, im Rahmen der mittelbaren (repräsentativen) Demokratie übt das Volk die Staatsgewalt durch Abgeordnete aus. In der Bundesrepublik Deutschland besteht die mittelbare Demokratie.
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