Juristisches Lexikon

Bundestag

... ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten. Er ist das oberste Organ der politischen Willensbildung. Er wird auf vier Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Persönlichkeitswahl verbundenen Verhältniswahl. Zu den Kompetenzen des Bundestages gehören insbesondere die Gesetzgebung, die Mitwirkung bei der Bestellung von Bundesorganen und die Feststellung des Haushaltsplans.
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