Juristisches Lexikon

Bundessteuer

... ist eine Steuerart, bei der der Bund die Ertragshoheit besitzt. Hierzu zählen nach Art.106 Abs.1 GG u.a. die Zölle, Tabak- und Teesteuer, Kapitalverkehrsteuer, Versicherungsteuer und Wechselsteuer.
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