Juristisches Lexikon

Bundesstaat

... ist ein Strukturmerkmal der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (Art.20 Abs.1 GG). Art.79 Abs.3 GG schützt die Gliederung des Bundes in Länder gegen Verfassungsänderung. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern erfolgt für die Gesetzgebung in Art.70 ff. GG, für die Verwaltung in Art.83 ff. GG und für die Rechtsprechung in Art.92 ff. GG. Für das Zusammenwirken des Bundes und der Länder ist das Homogenitätsprinzip (Art.28 Abs.1 GG) und das Gebot zur Bundestreue von Bedeutung.
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