Juristisches Lexikon

Bundespräsident

Er ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze, die Mitwirkung bei der Regierungsbildung und die Auflösung des Bundestages in den Fällen des Art. 63 Abs. 4 und 68 Abs. 1 GG. Amtsverlust tritt nur ein, wenn das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten wegen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes seines Amtes für verlustig erklärt.
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