Juristisches Lexikon

Bundesrat

... ist das Bundesorgan, in dem die Bundesländer durch Mitglieder ihrer Regierungen vertreten sind. Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmenzahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Länder und beträgt mindestens drei Stimmen pro Land. Länder mit mehr als zwei Mio. Einwohner haben vier, mit mehr als sechs Mio. Einwohner fünf, mit mehr als sieben Mio. Einwohner sechs Stimmen. Die Aufgaben des Bundesrates bestehen in der Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und an Beschlüssen und Maßnahmen im Rahmen der Bundesaufsicht, des Bundeszwangs und der Bundesintervention.
<<   BundespräsidentBundesratspräsident   >>