Juristisches Lexikon

Bundesminister (für Wirtschaft)

Das Ministerium hat die Federführung in der Wirtschaftspolitik. Sein Aufgabenkreis umfasst insbesondere Konjunktur-, Wachstums-, Wettbewerbs-, Struktur-, Mittelstands-, Verbraucher-, Energie-, Europa- und Außenwirtschaftspolitik.
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