Juristisches Lexikon

Bundesminister (für Wirtschaftliche Zusammenarbeit)

Das Ministerium ist zuständig für Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik, insbesondere für bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in entwicklungspolitischen, finanziellen und technischen Angelegenheiten.
<<   Bundesminister (für Wirtschaft)Bundesnachrichtendienst   >>