Juristisches Lexikon

Bundesminister (für Verkehr)

Das Ministerium ist zuständig für das gesamte Verkehrswesen, soweit es dem Bund nach dem Grundgesetz übertragen ist. Ihm obliegt das Eisenbahnwesen, der Straßenverkehr- und bau, die Binnenschifffahrt und die Wasserstraßen, der Seeverkehr, die Luftfahrt und der Wetterdienst.
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