Juristisches Lexikon

Bezirk

... ist ein territorialer Zuständigkeitsbereich einer Behörden oder eines Gerichts. Als Bezirk bezeichnet man auch die in eigenen Ländern bestehenden rechtlich unselbstständigen Selbstverwaltungseinheiten, die aber eigene Organe haben (z.B. Gemeinde- und Ortsbezirke).
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