Juristisches Lexikon

Bewirtschaftungsplan

... ist der Plan, der alle sächlichen Verwaltungsausgaben umfasst, die für die Maßnahmen eines Haushaltsjahres erforderlich sind. Er wird von den mittelbewirtschaftenden Stellen von Bund und Ländern nach Zuteilung der Haushaltsmittel erstellt. Die Überwachung erfolgt in Haushaltsüberwachungslisten.
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