Juristisches Lexikon

Bezirksamt

... ist in Berlin die Verwaltungsbehörde eines Bezirks. Sie besteht aus dem Bezirksbürgermeister und sechs Bezirksstadträten. Die Behörde nimmt die bezirkseigenen Angelegenheiten und die übertragenen Vorbehaltsaufgaben wahr. Vgl. Bezirksverwaltungsgesetz i.d.F. vom 17.7.1989. In Hamburg wird für jeden Bezirk ein Bezirksamt eingerichtet. Die Bezirksämter führen selbstständig diejenigen Aufgaben der Verwaltung durch, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Vgl. Bezirksverwaltungsgesetz vom 22.5.1978.
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